Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 2017)

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Erhalt prompt und netto fällig. Bei Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erfolgen, können Teilrechnungen gelegt werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. in Rechnung gestellt.

Vertraulichkeit

Wir sehen uns verpflichtet, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden (Personen, Organisationen) bekannt werden, vertraulich zu behandeln und eine Weitergabe an Dritte auszuschließen.

Urheberrecht, Verwertungsrecht, Weitergabe an Dritte

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der ig fahrrad an den von ihr erstellten Werken (Angebote, Berichte, Studien, Unterlagen etc.). Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte erfordert die schriftliche Zustimmung der ig fahrrad.

Serviceräder

Ein repariertes Fahrrad ist spätestens 1 Wochen nach der Terminvereinbarung abzuholen. Entstandene Lagerkosten werden sonst pro Tag mit € 3,– berechnet. Nach einer jeweiligen Frist wo die Lagerkosten den Wert des Fahrrades übersteigen geht das Rad in den Besitz der Firma IG-Fahrrad über.

Sofortreparatur

Im Falle einer Nichtabholung d. Fahrrades bis spätestens am nächsten Tag, werden € 4,– pro Tag verrechnet.

Reparatur u. Servicebedingungen

  1. Reparaturen werden nur gegen Vorlage von Terminkarten ausgehändigt.
  2. Der Rechnungsbetrag ist mit Fertigstellung der Reparatur u. Übergabe d. Rep.-Gegenstandes in bar u. ohne Abzüge brutto zu Zahlung fällig.
  3. Die Reparatur wird voraussichtlich zu dem angegebenen Termin fertiggestellt, spätestens innerhalb 21 Werktagen nach Annahme soweit in einem späteren Termin vereinbart wurde. Falls notwendige Ersatzteile nicht rechtzeitig od. gar nicht beschafft werden können, oder wenn aus anderen von d. Firma nicht zu vertretenden Gründen, die fristgerechte Reparatur nicht möglich ist, entfällt jede Haftung; die Firma kann dann von dem Auftrag zurücktreten.
  4. Der Reparatur-Gegenstand muss zum vereinbarten Termin abgeholt werden bzw. 7 Tage nach einem vereinbarten späteren Termin. Eine Woche nach Termin, fällt eine Lagergebühr von € 3,– /Tag. Es erfolgt keine telef. Erinnerungen. Wird ein Reparatur-Gegenstand trotz schriftlicher Mahnung nach 21 Tagen nicht abgeholt, ist der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass das Eigentum an der Reparatur – Gegenstand auf die Firma übergeht. Sie ist dann berechtigt, den Reparatur-Gegenstand nach eigenem Ermessen zu Verwerten. Für Reparatur-Gegenstände, die nicht abgeholt werden erlischt jede Haftung.
  5. Ausgetauschte, alte oder defekte Teile werden nur auf besonderen Wunsch aufbewahrt. Teile aus Unfallschäden werden höchstens 14 Tage gelagert.
  6. Bei Kostenvoranschlägen gilt eine Überschreitung von 15% der Reparatursumme als angenommen, wenn dies zur Fertigstellung der Reparatur unbedingt erforderlich ist. Bei größeren Überschreitungen erfolgt grundsätzlich eine Rücksprache mit dem Auftraggeber.
  7. Der jeweils gültige Arbeitszeitverrechnungssatz ergibt sich aus dem im Laden ausgehängtem Verrechnungssatz (1 AZW=5 Min).
  8. Alle Absprachen, insbesondere über Reparaturpreise, Kostenvoranschläge u. Termine bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.